Es war abzusehen: Die verbindliche Festsetzung von Grenzwerten für den CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen durch das Parlament – konkret: die 1:1-Übernahme der entsprechenden EU-Richtlinien – macht die Initiative schlicht obsolet. Tatsächlich hätte niemand verstanden, weshalb man einem Volksbegehren zustimmen soll, das einen maximalen CO2-Grenzwert von 250 g/km vorsieht, nachdem für das Jahr 2015 der mittlere CO2-Ausstoss von Personenwagen nur noch 130 g, also nur rund die Hälfte davon, betragen darf.
Die beschlossene gesetzliche Regelung der CO2-Emissionen hat im Gegensatz zur „Stopp-Offroader-Initiative“ ausserdem den Vorteil, dass sie nicht auf Verboten basiert: Wer ein Auto kaufen will bzw. muss, das mehr als 130 Gramm CO2 ausstösst, kann das auch weiterhin tun. Dies allerdings nicht ohne hierfür kräftig zur Kasse gebeten zu werden. Was zwar enorm stossend ist, aber nach Ansicht von auto-schweiz immer noch besser als das Verbot ganzer Marken (!), Fahrzeugkategorien und Modellreihen, wie das die Volksinitiative vorgesehen hatte.
Zu einem Urnengang wird es also nicht kommen. Das ist vernünftig; alles andere wäre von der Bevölkerung als Zwängerei empfunden worden. Umsomehr, als es für jedermann offenkundig ist, dass die Automobilbranche in den letzten Jahren enorme Fortschritte in Sachen Energieeffizienz, Schadstoffausstoss und Sicherheit erzielt hat und diesen Weg auch in Zukunft weiterverfolgen will.
Interessant zu wissen: Wäre die Offroader-Initiative nicht zurückgezogen worden, hätte die neue CO2-Regelung gar nicht wie vorgesehen auf den kommenden 1. Januar 2012, sondern erst mit mindestens einjähriger Verzögerung in Kraft gesetzt werden können. Denn die an die EU angelehnte CO2-Richtlinie war bekanntlich vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag zur Offroader-Initiative ins Spiel gebracht worden, und im Begleittext dazu ist festgehalten, dass dieser Gegenvorschlag nur dann eingeführt werden kann, wenn die Offroader-Initiative entweder abgelehnt oder zurückgezogen wird. Es darf deshalb vermutet werden, dass diese Konstellation den Rückzugsentscheid des Initiativkomitees mit beeinflusst hat.
Der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) ist der Branchen- und Berufsverband der Schweizer Garagisten. Als Dachorganisation unterstützt er seine Mitglieder mit Dienstleistungen, setzt sich für deren Interessen ein und trägt im Bereich Aus- und Weiterbildung aktiv zur Weiterentwicklung und Profilierung des Autogewerbes bei.
Der AGVS vertritt rund 4000 kleine, mittlere und grössere Unternehmen, Markenvertretungen sowie unabhängige Garagenbetriebe. Die insgesamt 39‘000 Mitarbeitenden in den AGVS-Betrieben – davon um 8500 in der Aus- und Weiterbildung stehende Nachwuchskräfte – verkaufen, warten und reparieren den grössten Teil des Schweizer Fuhrparks mit rund 5,9 Millionen Motorfahrzeugen.
Als Dachorganisation der Schweizer Garagisten setzt sich der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) für seine Mitglieder ein und unterstützt sie bei ihrer harten Arbeit wirkungsvoll. Auch auf der politischen Ebene setzt sich der AGVS für die Interessen seiner Mitglieder ein. Zudem führt der Verband im Auftrag des Bundes Qualifikationsverfahren, Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen durch, womit der der Weiterentwicklung und Profilierung des Autogewerbes Rechnung trägt.
Die Pressemitteilung Auto-Schweiz: Rückzug der Stopp-Offroader-Initiative: ein vernünftiger Entscheid wurde publiziert von auto-schweiz am 24.06.2011 (Vierundzwanzigster Juni). Die Meldung Auto-Schweiz: Rückzug der Stopp-Offroader-Initiative: ein vernünftiger Entscheid hat die ID News-HLP-3-1102965.
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