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Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia




Pressemitteilung



Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Pressetitel

Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia

Verfasser / Quelle

seco

Publikationsdatum

09.12.2008

Firmenporträt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


- - - - - - - - - - START HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG - - - - - - - - - -

09.12.2008, Bern. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat in Umsetzung von UNO- Beschlüssen die Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia angepasst. Die Änderung tritt am 9. Dezember 2008 in Kraft.


Mit der Anpassung wird der Eintrag von Charles R. BRIGHT aus den Anhängen 1 und 2 der Verordnung gestrichen. Das für Liberia zuständige Sanktionskomitee des UNO- Sicherheitsrats hatte die Finanz- und Reisesanktionen gegenüber dieser Person am 10. November 2008 aufgehoben. Ferner werden die Einträge mehrerer Personen mit zusätzlichen Angaben ergänzt.

Anhang 1 der Verordnung enthält damit noch die Namen von 25 Personen und 30 Unternehmen, die der Sperrung von Geldern und sonstigen Vermögenswerten gemäss Verordnung unterworfen sind. Anhang 2 listet die Namen von 49 natürlichen Personen auf, die nicht in die Schweiz ein- bzw. durchreisen dürfen.

Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sind bisher keine gesperrten Gelder oder Vermögenswerte von Personen oder Unternehmen gemeldet worden, die in Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia aufgeführt sind.



Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia -

Quelle: seco | Publiziert am 09.12.08 | Aktualisiert um 13:40 Uhr


Die Pressemitteilung Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia wurde publiziert von seco am 09.12.2008 (Neunter Dezember). Die Meldung Änderung der Anhänge der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia hat die ID News-HLP-44-414488.



Weitere Informationen und Links:

 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Firmenporträt)
 Artikel 'Änderung der Anhänge der Verordnung über ...' auf Swiss-Press.com




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