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ASTRA: Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien möglich




Pressemitteilung



Bundesamt für Strassen ASTRA

Pressetitel

ASTRA: Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien möglich

Verfasser / Quelle

Bundesamt für Strassen ASTRA

Publikationsdatum

18.07.2022

Firmenporträt

Bundesamt für Strassen ASTRA


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18.07.2022, Bern - Die Schweiz und Italien haben ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von italienischen Probefahrten-Bewilligungen und schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweisen unterzeichnet. Das Abkommen erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen. Es tritt am 02.08.2022 in Kraft.


Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung der italienischen Probefahrten-Bewilligungen und der zugehörigen Kontrollschilder sowie der schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweise und der zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern»). Es erleichtert die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen, indem zum Beispiel Probefahrten im jeweils anderen Land möglich werden. Zudem müssen Fahrzeuge mit Händlerschildern in den Grenzregionen künftig keine Umwege mehr in Kauf nehmen, sondern können den direkten Weg wählen.

Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern können künftig auf italienischem Territorium fahren. Damit werden Test- und Probefahrten (z.B. zur Feststellung eines Mangels oder bei einem Verkauf) sowie Fahrten bis 100 km ab der Landesgrenze zur Überführung eines fabrikneuen Fahrzeugs möglich.

Weiterhin nicht gestattet ist die Verwendung des Kollektiv-Fahrzeugausweises und des entsprechenden Händlerschildes auf italienischem Territorium zu privaten Zwecken, für die Pannenhilfe bzw. für den Transport von Pannenfahrzeugen, die Fahrzeugmiete oder den Transport von Personen und Gütern. Falls sich der Inhaber des Kollektiv-Fahrzeugausweises bzw. der Probefahrten-Bewilligung nicht im Fahrzeug befindet, muss er eine Vollmacht ausstellen, welche im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Diese Einschränkungen sind auf das italienische Recht zurückzuführen, welches Fahrten mit nicht ordentlich zugelassenen Fahrzeugen äusserst restriktiv regelt. Verboten bleibt ausserdem, an einem Fahrzeug mit Standort in der Schweiz ein italienisches Händlerschild anzubringen, um dieses beispielsweise zu exportieren. Umgekehrt darf auch an einem Fahrzeug mit Standort in Italien kein schweizerisches Händlerschild angebracht werden, um dieses beispielsweise zu importieren.

Der Bundesrat hat das Abkommen an seiner Sitzung vom 17.12.2021 gutgeheissen.


Medienkontakt:


Mediendienst Bundesamt für Strassen ASTRA
Tel. 058 464 14 91; media@astra.admin.ch



Über Bundesamt für Strassen ASTRA

Seit seiner Gründung 1998 ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Schweizer Fachbehörde für die Strasseninfrastruktur und den individuellen Strassenverkehr. Im Verantwortungsbereich des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wirkt es für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes verantwortlich und setzt sich für eine nachhaltige und sichere Mobilität auf der Strasse ein. Es ist Teil des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


Quellen:
HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


- ENDE HELP.CH - PRESSEMITTEILUNG ASTRA: Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien möglich -

Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA | Publiziert am 18.07.22 | Aktualisiert um 10:19 Uhr


Die Pressemitteilung ASTRA: Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien möglich wurde publiziert von Bundesamt für Strassen ASTRA am 18.07.2022 (Achtzehnter Juli). Die Meldung ASTRA: Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit Händlerschildern in Italien möglich hat die ID News-HLP-16-1809736.



Weitere Informationen und Links:

 Bundesamt für Strassen ASTRA (Firmenporträt)
 Artikel 'ASTRA: Ab 02.08.2022 sind bestimmte Fahrten mit ...' auf Swiss-Press.com




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