Wenn die Bodenanalysen für die Düngeberatung verwendet werden sollen, müssen neben den vorgeschriebenen Bodenuntersuchungen noch zusätzliche Parameter analysiert werden. Zu empfehlen ist auch eine einmalige Untersuchung der Standorteigenschaften von Äckern und Wiesen. Für diese Analyse führte die ART ebenfalls eine Ringanalyse mit interessierten Laboren durch.
Die Labore, die für die Bodenuntersuchungen für den ÖLN zugelassen sind, wie auch diejenigen, welche für die Düngeberatung und für Standortuntersuchungen von der ART empfohlen werden, sind in der untenstehenden Liste aufgeführt. Die Liste kann auf dem Internet heruntergeladen werden.
Von den 13 Laboren, die sich an der Ringanalyse beteiligt haben, bieten lediglich vier Labore das gesamte Analysenprogramm (ÖLN-Analysen, Düngeberatung für alle Kulturgruppen, Standortbeurteilung) an.
Bei den für die Zulassung durchgeführten jährlichen Ringanalysen erhalten alle interessierten Bodenuntersuchungslabore identische Proben, die sie gemäss den "Schweizerischen Referenzmethoden der Forschungsanstalten Agroscope" analysieren. Der Vergleich der verschiedenen Analyseresultate ermöglicht es, eventuelle Mängel bei der Durchführung der Analysen aufzudecken. So wird eine hohe und gleich bleibende Qualität der Analysen für die Praxis sichergestellt.
Für die im ÖLN vorgeschriebenen Bodenuntersuchungen müssen mindestens die Parameter pH- Wert, Phosphor und Kalium analysiert werden. Zusätzlich ist auf sämtlichen Flächen des Ackerbaus der Humusgehalt zu bestimmen. Für die Phosphor- und Kalium-Analysen wird aufgrund eines kürzlich gefällten Entscheides des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) nebst der bisher vorgeschriebenen Ammonium-Acetat+EDTA-Methode (AAE10) im Acker- und Futterbau auch die CO2-Methode (CO2) und bei Spezialkulturen die Wassermethode (H2O10) akzeptiert.
Bodenanalysen für den ökologischen Leistungsnachweis
Die «Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft» (DZV) verlangt von den Landwirtinnen und Landwirten im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises mindest alle 10 Jahre Bodenuntersuchungen auf allen Parzellen. Davon ausgenommen sind alle Flächen mit Düngeverbot, wenig intensiv genutzte Wiesen nach Artikel 46 sowie Dauerweiden. Betriebe, welche keine N- oder P-haltigen Dünger zuführen, sind von der Bodenuntersuchung befreit, wenn ihr Viehbesatz pro Hektare düngbare Fläche folgende Werte nicht überschreitet: 2,0 Düngergrossvieheinheiten (DGVE)/ha in der Talzone; 1,6 DGVE/ha in der Hügelzone; 1,4 DGVE/ ha in der Bergzone I; 1,1 DGVE/ha in der Bergzone II; 0,9 DGVE/ha in den Bergzonen III und IV und wenn sich aufgrund der durchgeführten Bodenuntersuchungen seit dem 1. Januar 1999 keine Parzelle in den Versorgungsklassen «Vorrat» (D) oder «angereichert» (E) gemäss den «Grundlagen für die Düngung im Acker- und Futterbau» Ausgabe 2001 (GRUDAF) befindet.
Dank der Analyseresultate kann die Düngerverteilung auf die einzelnen Parzellen optimiert werden. Die Analysen müssen durch ein zugelassenes Labor nach anerkannten Methoden durchgeführt werden (DZV Art. 14). Die vom BLW ab dem 1.10.2009 neu akzeptierten Methoden (CO2 und H2O10) waren noch nicht Bestandteil der diesjährigen Ringanalyse. Diese Methoden sind identisch mit den Methoden für die Düngeberatung, sodass die erforderliche Analysenqualität sichergestellt ist.
Bodenanalysen für die Düngeberatung
Die Forschungsanstalten empfehlen, Bodenproben zur Düngeberatung bei anerkannten Labors mit den von den Forschungsanstalten empfohlenen Bodenuntersuchungsmethoden analysieren zu lassen. Labors, die für die ÖLN-Analysen zugelassen sind, genügen den Anforderungen für die Düngeberatung nicht automatisch.
Die Bodenuntersuchung für die Düngeberatung umfasst zusätzliche Parameter, die für eine pflanzen- und umweltgerechte Düngung von Bedeutung sind. Angaben zur Wahl von Bodenuntersuchungsmethoden und die Interpretation der Resultate für die Düngeberatung sind in den GRUDAF und den entsprechenden Dokumenten für den Obst-, Wein-, Gartenbau zu entnehmen. Anleitungen zur Entnahme von Bodenproben und entsprechende Begleitformulare können bei den Labors angefordert werden.
Bei kalkhaltigen Böden (pH über 6,8) eignet sich die bis anhin für den ÖLN vorgeschriebene AAE10-Methode nicht. Die Labors sind aufgefordert, diese Werte nicht für Düngungszwecke zu interpretieren (vgl. GRUDAF 2009). Bei solchen Böden ist die CO2- Methode (Feldbau) oder die H2O10-Methode (Spezialkulturen) für die Bodenuntersuchung zu verwenden. Seit dem Beschluss des BLW werden diese Resultate ebenfalls für den ÖLN anerkannt, sodass sich eine spezielle Analyse für den ÖLN mit der AAE10-Methode in vielen Fällen erübrigt. Für die Düngeberatung wird empfohlen, die Böden alle vier bis sechs Jahre auf den Nährstoffgehalt zu untersuchen.
Die Bundesverwaltung stellt zusammen mit dem Bundesrat die Exekutive der Schweizerischen Eidgenossenschaft dar.
Sie umfasst sieben Departemente, die Bundeskanzlei sowie die dezentralisierten Verwaltungseinheiten und untersteht dem Bundesrat. Jedes Mitglied des Bundesrates steht einem Departement vor und trägt für dieses die politische Verantwortung. Die Bundesverwaltung beschäftigt rund 38'000 Personen. Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei.
Die Departemente heissen heute (seit 1979/98) Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Die Pressemitteilung ART: 11 Labore für ÖLN-Bodenuntersuchungen zugelassen wurde publiziert von ART am 03.08.2009 (Driter August). Die Meldung ART: 11 Labore für ÖLN-Bodenuntersuchungen zugelassen hat die ID News-HLP-28-607359.
Schweizerische Bundesbehörden (Firmenporträt) | |
Artikel 'ART: 11 Labore für ÖLN-Bodenuntersuchungen ...' auf Swiss-Press.com |
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