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Statistik zur Publikation News-HLP-9-1815445

Neue Kostendämpfungsmassnahmen treten am 1. Januar 2024 in Kraft

Sehen Sie hier die Statistik und Zugriffszahlen der publizierten Pressemitteilung / Medienmitteilung / News-Meldung «Neue Kostendämpfungsmassnahmen treten am 1. Januar 2024 in Kraft».


Total Impressionen / Aufrufe:
138'792 / 792  (seit 25.10.2023)
 
Publikationsdatum:
25.10.2023
 
Publikations-ID:
News-HLP-9-1815445
 
Quelle / Erfasser:
Bundesamt für Gesundheit BAG
 

Erklärung: Impressionen = Bewerbung der Medienmitteilung im ganzen HELP-Netzwerk mittels Text Teaser. / Aufrufe = Besucherzahlen der Medienmitteilung «Neue Kostendämpfungsmassnahmen treten am 1. Januar 2024 in Kraft».


Aufrufe der Medienmitteilung auf Desktop, Tablet und Mobile seit 25.10.2023

Statistik




Publikations­plattformen


News von Bundesamt für Gesundheit BAG (25.10.2023) auf aktuellenews.ch




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Übersicht der letzten Aufrufe

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Datum Zeit Spr. IP Land * Abk. * Ort *
05.12.2026 05:12 DE 74.7.xxx.xxx    
06.11.2026 09:38 DE 148.251.xxx.xxx    
05.11.2026 14:41 DE 213.230.xxx.xxx    
05.07.2026 23:41 DE 74.7.xxx.xxx    
15.06.2026 01:47 DE 4.181.xxx.xxx    
14.06.2026 10:45 DE 74.7.xxx.xxx    
12.06.2026 14:31 DE 68.221.xxx.xxx    
10.06.2026 22:45 DE 62.138.xxx.xxx Frankreich FR Strasbourg
09.06.2026 15:41 FR 216.73.xxx.xxx    
09.06.2026 10:23 DE 51.116.xxx.xxx    

*) Die Aktualisierung dieser Daten für die Publkation mit der ID News-HLP-9-1815445 kann einige Zeit dauern. Die Genauigkeit der Erkennung des Aufrufers kann teilweise vom effektiven Standort abweichen.

**) In der Gruppierung «USA» sind auch die Zugriffe via den grossen Social Media Plattformen, wie Facebook, Twitter und Co., enthalten.

Die uns bekannten Roboterzugriffe auf die Seite (sogenannte Crawlers, Spiders, Bots), werden in der Statistik nicht gezählt.


Links


Headline

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2023 entschieden, Massnahmen aus dem 1. Kostendämpfungspaket auf den 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Mit der Einführung eines Kostenmonitorings in den Tarifverträgen werden Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet, Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorzusehen, falls die Kosten übermässig steigen. Zudem wird das Recht der Apotheker und Apothekerinnen, preisgünstige Arzneimittel abzugeben, präzisiert. Ebenfalls wird ein Beschwerderecht für Versichererverbände bei der kantonalen Spitalplanung eingeführt.



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