Verfahren auf Konzessionsentzug für das Casino St. Moritz
29 April 2025
| von ESBK Eidgenössische Spielbankenkommission / CFMJ / CFCG
Lesedauer: 1 Minute
Pressetitel
Verfahren auf Konzessionsentzug für das Casino St. Moritz
Verfasser / Quelle
ESBK
Publikation
29.04.2025 | 13:30 Uhr
29.04.2025, Bern — Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat mit der heutigen Betriebseinstellung des
Casinos St. Moritz das Verfahren auf Entzug der Konzession eingeleitet.
Die Casino St. Moritz AG hat die ESBK darüber informiert, dass die Hauptaktionärin aus wirtschaftlichen Gründen keine weiteren finanziellen Mittel investiert. Der Betrieb des Casinos wird heute eingestellt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. genügende finanzielle Eigenmittel) für die Erteilung einer Konzession müssen während der ganzen Dauer der Konzession erfüllt sein. Ist dies nicht mehr der Fall, entzieht die ESBK die Konzession. Entsprechend hat die ESBK heute das Verfahren auf Entzug der Konzession eingeleitet.
Vor dem Entzug der Konzession wird die ESBK dem Casino St. Moritz noch das rechtliche Gehör gewähren.
Wie es mit einem Casinobetrieb in der Zone Südbünden weitergehen soll, ist Gegenstand einer Analyse. Die ESBK wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit entsprechende Empfehlungen unterbreiten.
Medienkontakt:
Marjorie Stangl
Kommunikationsbeauftragte
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Quelle: ESBK | Publiziert am 29.04.25 | Aktualisiert um 13:30 Uhr
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Die ESBK ist Aufsichtsbehörde über die Spielbanken und überwacht die Einhaltung der spielbankenrechtlichen Vorschriften und der Konzessionsbestimmungen. Sie überwacht insbesondere, dass die Spiele sicher und transparent betrieben werden und dass die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.
Sie sorgt auch für die Umsetzung der Massnahmen des Sicherheitskonzeptes und des Sozialkonzeptes, um die Bevölkerung angemessen vor den Gefahren zu schützen, die von den Geldspielen ausgehen. Die ESBK ist ausserdem zuständige Behörde für die Veranlagung und den Bezug der Spielbankenabgabe.
Ihr obliegt zudem die Verfolgung des illegalen Geldspiels, indem sie einerseits eine Zugangssperre für illegale online Angebote errichtet und andererseits die Straftaten gegen das illegale Spiel verfolgt.
Die ESBK ist unabhängig. Administrativ ist sie dem EJPD zugeordnet.
Quellen:
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