Die von den Fluggesellschaften angefochtene Verfügung vom 14. November 2013 wird zur teilweisen Neubeurteilung an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL, zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zu verschiedenen Fragen Eckpunkte definiert und so die Weichen gestellt für das weitere Vorgehen des BAZL. Wenn das Urteil nicht von einer Partei weitergezogen wird, wird das BAZL auf Basis der Überlegungen des Gerichts einen neuen Entscheid fällen müssen.
Die Flughafen Zürich AG wird nun die Erwägungen und Aussagen des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelnen prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Weil mit dem Urteil noch kein endgültiger Entscheid vorliegt, können die in der Genehmigungsverfügung vom 14. November 2013 vorgesehenen neuen Flugbetriebsgebühren vorerst nicht in Kraft gesetzt werden. Es werden also weiterhin die bisherigen Flugbetriebsgebühren (insbesondere Landegebühren und Passagiergebühren) erhoben.
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Die Flughafen Zürich AG stützt sich bei der Strategie und deren Umsetzung auf die drei Dimensionen Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft. Ziel ist es, dank dieser Betrachtungsweise die Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit sowie den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern.
Sie agiert in einem ständigen Spannungsfeld zwischen Kapazität, Komplexität und Lärm.
Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt. Für seine hervorragenden Dienstleistungen, die kurzen Umsteigewege, die Freundlichkeit des Personals, die Sauberkeit der Infrastruktur, die Zuverlässigkeit der Prozesse und weitere Qualitätsmerkmale erhält der Flughafen Zürich regelmässig Auszeichnungen.
Hinter dieser Leistung stehen rund 27’000 Mitarbeitende, die bei über 280 Flughafenpartnern täglich dafür sorgen, dass für Passagiere und Besucher jeder Aufenthalt am Flughafen Zürich zu einem positiven Erlebnis wird.
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Artikel 'Bundesverwaltungsgerichtsentsc...'auf Swiss-Press.com |
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