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Stabilisierung der Pensionskasse SBB: Arbeitgebereinschuss sichert Rentenhöhe, Mitarbeitende beteiligen sich






Schweizerische Bundesbahnen SBB

Autor/Erfasser/Quelle
SBB

Publikationsdatum
17.04.2015

Firmenporträt
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Pressemitteilung

17.04.2015, Die Pensionskasse SBB (PK SBB) hat Ende 2014 Massnahmen zur langfristigen finanziellen Stabilisierung ergriffen: Unter Verzicht auf die Einführung variabler Renten wurden die technischen Grundlagen angepasst. Dies hätte Rentenkürzungen von rund 11 Prozent zur Folge. Deshalb schiesst die SBB per Ende 2015 CHF 690 Mio. in die PK SBB ein. Dieser Arbeitgeberbeitrag kommt allen aktiven Versicherten zugute; insbesondere profitieren diejenigen, die vor der Pensionierung stehen. Die SBB will damit beitragen, nebst sicheren Stellen auch attraktive Arbeitsbedingungen zu erhalten. Der Einschuss wird über den Gewinn von SBB Immobilien finanziert. Die Mitarbeitenden beteiligen sich gemäss Vereinbarung mit den Sozialpartnern ebenfalls, u.a. durch Verzicht auf generelle Lohnerhöhungen zwischen 2017-2020 und auf einen Ferientag pro Jahr zwischen 2016-2018.


Die SBB AG erachtet eine weitere Rentenkürzung für ihre Mitarbeitenden als unzumutbar. Diese hatten jahrelang zur Sanierung der PK SBB beigetragen und mussten bisher Leistungseinbussen von bis zu 25 Prozent in Kauf nehmen. Die PK SBB ihrerseits beteiligt sich mit knapp CHF 1 Mia. aus Rückstellungen, um das Leistungsniveau der laufenden Renten zu erhalten. Hinzu kommen die Abfederungsmassnahmen der SBB für die aktiven Versicherten, an der sich auch die Mitarbeitenden beteiligen.

Einen ersten Abfederungsschritt hat die SBB in Abstimmung mit den Sozialpartnern 2014 unternommen: Im Rahmen der Lohnverhandlungen 2015/2016 wurde vereinbart, die Sparbeiträge an die berufliche Vorsorge per 2016 zu erhöhen. Die SBB übernimmt die Hälfte dieser Erhöhung von rund einem Lohnprozent, die andere Hälfte übernehmen die Mitarbeitenden. Dieser Schritt kommt vor allem jüngeren Versicherten zugute.

Arbeitgebereinschuss und Beteiligung der Mitarbeitenden
Nun hat die SBB mit den Sozialpartnern den zweiten Abfederungsschritt vereinbart. Er besteht aus einem Arbeitgebereinschuss sowie Beiträgen der Mitarbeitenden. Der einmalige Einschuss von CHF 690 Mio. ermöglicht es der PK SBB, allen aktiven Versicherten per Anfang 2016 eine Gutschrift auf ihr individuelles Altersguthaben im Umfang von 12 Prozent auszustellen. So werden Renteneinbussen vor allem für jene Versicherten abgefedert, die in den nächsten Jahren in Pension gehen.

Die SBB Mitarbeitenden leisten ebenfalls einen substantiellen Beitrag. Mit den Sozialpartnern hat die SBB folgende Eckpunkte für GAV-Angestellte vereinbart: Von 2017 bis 2020 wird auf generelle Lohnerhöhungen verzichtet, sofern die jährliche Teuerung nicht mehr als 1,2 Prozent beträgt. Löhne werden einzig individuell erhöht und zwar um jährlich 0,8 Prozent der Gesamtlohnsumme. Zudem verzichten die Mitarbeitenden während der GAV- Laufdauer 2016 bis 2018 auf einen Ferientag pro Jahr. Und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die SBB mit den Sozialpartnern befristete Abweichungen von arbeitsvertraglichen Bestimmungen vereinbaren, um Arbeitsplätze zu erhalten (Ventilklausel). Diese Beiträge setzt die SBB auch für Mitarbeitende mit OR-Verträgen um.

Finanzierung ist sichergestellt
Ein Verzicht auf die Arbeitgebereinlage würde dazu führen, dass weitere Massnahmen zur Finanzierung der PK SBB getroffen werden müssten, z.B. die Einführung eines variablen Rentenmodells oder die alleinige Abfederung durch die PK SBB, was eine erneute Sanierung mit entsprechenden Rentenkürzungen zur Folge hätte.

Die Arbeitgebereinlage führt nicht zu einer Belastung des Bundes: Die Finanzierung erfolgt mittels Aufnahme eines Darlehens im Jahr 2016. Die Rückzahlung erfolgt aus den laufenden Gewinnen der Division Immobilien. Die Verschuldung der SBB AG erhöht sich um CHF 690 Mio., also um rund 9 Prozent gegenüber heute. Sie ist in den aktuellen Planungen abgebildet. Die SBB erachtet diese Erhöhung als verkraftbar.

Von der Sanierung zur Stabilisierung
Nach ihrer Entlassung in die Selbständigkeit 1999 musste die PK SBB  wegen ungenügender Ausfinanzierung in mehreren Schritten saniert werden. Ende 2013 lag der Deckungsgrad erstmals seit ca. 10 Jahren wieder über 100 Prozent. Die PK SBB war damit saniert, aber noch nicht stabil: Wie bei andern Pensionskassen führen fehlende Schwankungsreserven, tiefe Zinsen und somit geringere erwartete Anlageerträge sowie die wachsende durchschnittliche Lebenserwartung zu einem Handlungsbedarf.

Der Stiftungsrat der PK SBB hat deshalb im Dezember 2014 das «Massnahmenpaket 2016» zur nachhaltigen Stabilisierung verabschiedet. Per Januar 2016 werden die technischen Grundlagen angepasst: Senkung des technischen Zinssatzes von 3,0 auf 2,5 Prozent; Einführung von Generationentafeln; als Folge daraus Senkung des Umwandlungssatzes von 5,85 auf 5,22 Prozent im Alter 65.


Medienkontakt:
SBB AG Kommunikation Hilfikerstrasse 1 3000 Bern 65 press@sbb.ch www.sbb.ch


Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:

Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


Quelle:
HELP.ch


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Weitere Informationen und Links:

 Schweizerische Bundesbahnen SBB (Firmenporträt)
 Artikel 'Stabilisierung der Pensionskas...'auf Swiss-Press.com




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