Jede der drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG erhält je einen neuen Gesamtarbeitsvertrag, dessen Eckwerte in einem übergeordneten Dach-GAV geregelt sind und für alle drei Konzerngesellschaften gelten. Die Parteien einigten sich auf Vertragswerke, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Mitarbeitenden wahren. Zudem werden die gesellschaftlichen Veränderungen und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Neu wurden auch die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeitenden der PostAuto-Unternehmer mit Personalreglement verhandelt, die nun grundsätzlich identisch sind mit jenen der Mitarbeitenden der PostAuto Schweiz AG.
Die Entscheidgremien aller Sozialpartner müssen das Ergebnis der Verhandlungen noch gutheissen. Die Ratifizierung wird auf Ende April 2015 erwartet. Die neuen GAV werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2018 gültig sein.
Im Anschluss an die Ratifizierung starten die Verhandlungen für die Anstellungsbedingungen weiterer Konzerngesellschaften. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
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Die Schweizerische Post AG (Firmenporträt) | |
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