Handelsregisteramt BS, Office du registre du commerce
Das Handelsregisteramt ist ein durch Bundesrecht geregeltes und jedermann
zugängliches Verzeichnis von Firmen und sonstigen Körperschaften. Das Register
dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und gibt insbesondere Auskunft
über die Personen, welche die eingetragenen Firmen und Körperschaften vertreten
können sowie über die geltenden Haftungsverhältnisse.
Neben der Firmenbezeichnung, dem Tätigkeitsbereich, dem Domizil und den
zeichnungsberechtigten Personen werden je nach Rechtsform noch weitere Angaben
eingetragen. Eintragungen erfolgen aufgrund eines original unterzeichneten
Gesuchs, welchem meist noch bestimmte Dokumente als Nachweis der verlangten
Änderungen beigefügt werden müssen. Das Handelsregisteramt muss die
eingereichten Unterlagen rechtlich prüfen und anschliessend die entsprechenden
Eintragungen vornehmen. Nach erfolgter Genehmigung durch das Eidgenössische Amt
für das Handelsregister in Bern werden diese im Schweizerischen Handelsamtsblatt
veröffentlicht und gelten damit als jedermann bekannt.
(Bildquelle: Zefix)